Einspruch im Planfeststellungsverfahren nach §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für den Neubau der A 25/B5 Ortsumgehung Geesthacht….in den Gemeinden…und in der Stadt Geesthacht…einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung mit Bezug auf die Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie des Landes Schleswig Holstein, Amt für Planfeststellung Verkehr, Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde vom 26.03.2021.
Begründungen:
In der jetzt vorgelegten Planung wurden wesentliche frühere Einwände unserer Fraktion wie auch diverser Einzelbürger erneut nicht berücksichtigt. Insbesondere wurde versäumt, eine Gesamtschau der Verkehrsströme über diesen Knotenpunkt und die weiteren Anbindungen zukünftiger Projekte, wie sie auch im Bundeswegeplan vorgesehen sind, zu berücksichtigen. Das betrifft den zukünftigen Anschluss der B 404/A21 mit den dann folgenden Strömen aus Richtung Osten (Berlin/Polen A 24)) und Norden (Skandinavien/Belttunnel A21) und die vierspurige Weiterführung über die Elbe (alte B 404 Süd, neu A 21 Weiterführung) Richtung Hannover bzw. Wolfsburg/ Braunschweig. In früheren Gutachten wurde hier eine Verkehrsdichte von mindestens 33.000 Fahrzeugen täglich am neuen Knotenpunkt Geesthacht angenommen. Daher ist die Grundauslegung besonders mit den Aus- und Abfahrten von/ auf die Achse A 25/B5 Richtung Süden (Elbbrücke) mit zwei Ampelkreuzungen vollkommen realitätsfern, nicht dem Stand der Verkehrstechnik entsprechend und zudem umweltfeindlich. Auch eine Aufnahme der B 404/A21 ist gar nicht Teil der Planung, obwohl diese in einigen Jahren auf die neue Achse A25/B5 östlich kurz vor dem Knotenpunkt stoßen wird. Vernünftig wäre es also, ein großes Autobahnkreuz mit ampelfreien Spuren über Rampen der West- Ost- Achse zuzuführen. Sofern sich hier ein einzelner Kreisel unter dem Bauwerk nicht realisieren ließe, könnten auf jeden Fall die beiden ampelgeregelten Ab- und Zufahrten z.B. als Kreisel ohne Ampelregelung gebaut werden, was dem Verkehrsfluss dienen würde und die ausgestoßenen Abgasmengen deutlich reduzieren würde. Hierfür könnte es notwendig sein, die Planung des mittigen Regenrückhaltebeckens zu überarbeiten. Für die Aufnahme der A21 sind ebenfalls ampelfreie Auf- und Zufahrten zusätzlich zu planen und in die Gesamtplanung einzufügen. Wir bemängeln auch, dass die VOB- Regeln besonders Teil C nicht ausreichend berücksichtigt werden. Damit verbunden liegt weiterhin keine Wirtschaftlichkeitsberechnungen für das Gesamtprojekt und möglicher Alternativen vor, die zwingend vorgeschrieben sind.
Daher lehnen wir die aktuell vorliegende Planung ab und fordern eine grundlegende Neuplanung für das Autobahnkreuz und die Umgehung Geesthachts.
Für die Fraktion der AfD im Kreistag
Herzogum Lauenburg
Dr. Holger G. M. Stienen