AfD Kreistagsfraktion Anfragen Corona-Bußgelder im Kreis Herzogtum Lauenburg

Corona-Bußgelder im Kreis Herzogtum Lauenburg

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Anfrage an den Landrat

Seit nunmehr einem Jahr ist in Deutschland und auch im Kreis Hzgt. Lbg. nichts mehr, wie es bis dahin war. Unsere im Grundgesetz fest verankerten Grund- und Freiheitsrechte wurden unter dem Deckmantel des Schutzes unserer Gesundheit massiv eingeschränkt: Menschen dürfen ihrem Beruf nicht nachgehen, Familienmitglieder und Freunde dürfen sich nicht frei treffen, Kinder nicht zur Schule gehen und Menschen werden praktisch in ihrer Wohnung arrestiert. Den Auswirkungen dieser Politik kann sich kein Bürger entziehen, sie schädigen nicht nur unsere Wirtschaft, Gesellschaft sondern auch Familien, Kinderseelen und führen zu schweren psychischen Belastungen der Menschen. Bürger, die diese Vorgehensweise diskutieren oder in Frage stellen, unsere grundgesetzlich verankerten Rechte einfordern und sich nicht der Obrigkeitsmeinung anschließen werden oft als Corona-Leugner, Verschwörungstheoretiker oder auch Nazis übel und teilweise aggressiv diffamiert. Eine allgegenwärtige Panikmache und Einschüchterung durch Politik und Medien zielt auf das Bild eines demütigen und eingeschüchterten Bürgers ab Ist es einer Demokratie würdig, Einschüchterung und Demütigung den Bürgern mit Hilfe allgegenwärtiger Panikmache und autoritärer Maßnahmen zuteilwerden zu lassen? Nein!
Eine Form autoritärer Maßnahmen sind Bußgelder für die, die gegen die „neuen Regeln zu unserem Schutze“ verstoßen. Auf  Anfrage der AfD-Fraktion teilte Landrat Dr. Mager zur Situation im Kreis Herzogtum Lauenburg am 15.02.2021 u.a. mit:

„ Es wurden 181 Busgeldbescheide erlassen, darin wurden insgesamt 102.575,00 EUR

 an Bußgeldern verhängt. Relevante Tatbestände sind:

–   Feiern von Partys, Touristische Einreise

–   Gruppierung im öffentlichen Raum

–   Betrieb von Geschäften

–   Nutzung von Spielstätten

–   Veranstaltungen in Vereinen

–   Verstoß gegen Hygienevorschriften

–   Verstoß gegen Verpflichtung zur Erhebung von Kontaktdaten

–   Missachtung der Sperrstunde durch Gaststätten

–   Missachtung der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

–   Menschenansammlungen im privaten Wohnraum

–   Verstoß gegen angeordnete Quarantäne

Die Höhe der einzelnen, verhängten Bußgelder hängt jeweils vom Einzelfall ab.

Bei Quarantäneverstößen sind z.B. Beträge von 250 EUR bis 5000 EUR verhängt worden.

Etwa 400 Ordnungswidrigkeitsverfahren werden aktuell noch bearbeitet und sind nicht

abgeschlossen.“

Auffallend ist u.a. die Formulierung „Feiern von Partys“ und „Menschenansammlungen im privaten Wohnraum“. Die Vermutung liegt nahe, dass hier private Treffen von Familien und Freunden in der eigenen Wohnung, die vom Grundgesetz geschützt ist, und die als Menschenrecht angesehen werden können, in als herabwürdigend empfundener Bezeichnung erfasst sein könnten – und werden Familienbesuche innerhalb Deutschlands unter „Touristische Einreise“ erfasst? Auch die anderen genannten Tatbestände sind Überdenkens wert, sie dokumentieren das Leben der Menschen in Deutschland in den Jahren 2020 und 2021 unter einer Bundeskanzlerin der Partei, die in ihrem Namen die Bezeichnung „christlich“ führt – aber Worte sind nur Schall und Rauch.

Für die Fraktion der AfD im Kreistag
Herzogtum Lauenburg

Andrea Schroeder
Stv. Vorsitzende der AfD-Fraktion

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