Nun wissen wir es, der syrische Flüchtling, der unsere Gastfreundschaft missbrauchend die Nachbarschaft um die ihm Schutz gewährende Flüchtlingsunterkunft Escheburg terrorisiert, befindet sich bereits seit Februar 2016 im Kreis Herzogtum Lauenburg. Seit fast 7 Jahren lebt dieser Mann offensichtlich von uns allen durch unsere üppigen Steuerzahlungen alimentiert im Kreis Herzogtum Lauenburg und verhält sich in einer kriminellen Art und Weise, die ein Rechtsstaat nicht dulden darf. Aber dieser Rechtsstaat duldet dies leider, denn ansonsten dürfte sich dieser Mann nach allgemeinem Rechtsempfinden nicht mehr in unserem Kreis aufhalten.
Auch ein anerkannter Flüchtling kann nach strafrechtlicher Verurteilung ausgewiesen werden. Allerdings gibt es hier mindestens zwei Hürden, zum einen, es muss eine strafrechtliche Verurteilung vorliegen, zum Weiteren muss eine Ausweisung auch praktisch vollzogen werden. In diesen zwei Punkten zeigt sich die Hilflosigkeit unseres Staates, da es trotz der geschilderten Vorkommnisse offenbar als Voraussetzung für eine Abschiebung bislang kein rechtskräftiges richterliches Urteil gibt und eine Abschiebung in einem ohnmächtigen Staat vermutlich auch nicht erfolgen würde.
Warum versagen hier Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter? Was erwarten wir von einer Polizei, wenn mehr über Rassismus als über gewalttätige Migranten debattiert wird? Dienstherren der Polizei sind die Innenministerien des Landes bzw. des Bundes. Hier befindet sich das Instrument, die Polizei politisch zu steuern. Die politischen Ziele der Grünen einer unbegrenzten und unkontrollierten Einwanderung sind bekannt und einer schwarz-grünen oder im vorauseilenden Gehorsam besser grün-schwarzen Landesregierung (egal wie viele Prozente die Grünen erhalten) wird es nicht schwerfallen, hier entsprechend die Weichen zu stellen. Auch Bundesinnenministerin Faeser übertrifft sich ideologisch borniert selbst mit Kniefällen vor allen aus aller Welt Einreisenden. Ihre Rolle als Dienstherrin der Bundespolizei ist glasklar, destruktiv für unser Land und seine Zukunft.
Der terrorisierende Syrer lebt seit 7 Jahren in einem Flüchtlingsheim im Kreis und hat es offenbar in diesen Jahren nicht geschafft, ein eigenständiges Leben und eine Arbeit aufzunehmen. Darüber hinaus verursacht er weitere über seine Alimentierung hinausgehende Kosten für eine Inanspruchnahme des Sozialpsychatrischen Dienstes des Kreises seit Sommer 2022.
Die Antwort Dr. Magers offenbart uns den tragischen Zustand unseres Rechtsstaates und zeigt die Ohnmacht des Staats und vor allem der arbeitenden und steuerzahlenden deutschen Bevölkerung gegenüber einer ideologisch bornierten und sich nicht an den Realitäten orientierender Flüchtlingspolitik.