AfD Fraktion Herzogtum Lauenburg Anfragen Neue Kreisverordnung für den Taxiverkehr im Kreis Herzogtum Lauenburg tritt am 1. Juli 2024 in Kraft

Neue Kreisverordnung für den Taxiverkehr im Kreis Herzogtum Lauenburg tritt am 1. Juli 2024 in Kraft

In regelmäßigen Abständen wird die Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Herzogtum Lauenburg aktualisiert und die Beförderungsentgelte angepasst. Mit der ab 1. Juli 2024 gültigen, neuen Kreisverordnung werden nun nicht nur die Entgelte aktualisiert, sondern auch die Zusatzkosten für die Rollstuhlmitnahme gestrichen, welche bisher noch nach Aufwand berechnet werden können. Eine veraltete Regelung, die mit dem Gleichbehandlungsgedanken nicht mehr vereinbar ist und daher künftig entfällt.

Künftig müssen Rollstühle kostenfrei transportiert werden.

Die ganze Verordnung ist nachzulesen unter www.kreis-rz.de/kreisrecht.


Rückfragen richten Sie bitte an
Tobias Frohnert04541 888-206frohnert@kreis-rz.deRatzeburg, 27.06.2024

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